Insbesondere in der heutigen Zeit der wirtschaftlichen Schieflage und der damit verbundenen niedrigen Zinsen spielen nicht wenige Menschen mit dem Gedanken, ihr Geld in einer Immobilie anzulegen, obwohl für sie selbst an und für sich kein weiterer Wohnraumbedarf besteht.
Im Gegensatz zu vielen anderen auf Immobiliensuche befindlichen Menschen, sucht der Kapitalanleger nicht nur nach einem Haus, das dem individuellen Geschmack entspricht, sondern in erster Linie nach einem Gebäude, das die höchstmögliche Rendite verspricht. Die Rendite errechnet sich wiederum aus der Miete im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital für den Kaufpreis. An und für sich ist der Erwerb einer vermieteten Immobilie eine feine Sache.
So wird im Falle einer Finanzierung durch einen Kredit ein Großteil der Schulden sowie der Zinsen durch die Mieteinnahmen getilgt. Allerdings ist der Vermieter diesbezüglich wiederum auf eine pünktliche und vollständige Zahlung der Miete angewiesen. So kann bereits dann die Rendite für ein komplettes Jahr verloren sein, wenn einer der Mieter mit ein paar Monatsmieten im Rückstand ist.
Im schlimmsten Fall handelt es sich bei dem Mieter um eine Person, die kaum oder überhaupt nicht mehr in der Lage ist, die geforderten Mietkosten zu begleichen. Einen solchen Mieter loszuwerden, ist sehr oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Zwar kann eine Zwangsräumung angeordnet werden, das dauert jedoch mitunter recht lange und die Kosten sind dementsprechend hoch.
Daher sollte der Vermieter die Bewerber nicht nur nach dem äußeren Erscheinungsbild beurteilen, sondern sich nicht scheuen, nach Absprache mit dem betreffenden Mietanwärter eine Schufa-Auskunft einzuholen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Person überhaupt in der Lage ist, die monatliche Mietschuld zu begleichen. Im Zweifelsfall kann unter Umständen auch eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten verlangt werden. Es ist allemal günstiger, längere Zeit nach einem wirklich zuverlässigen Mieter zu suchen, als den erstbesten Bewerber zu nehmen, damit die Wohnung nicht unnötig leersteht.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass im Mietvertrag eine Frist eingetragen ist. Ein solcher Zeitmietvertrag kann zum Beispiel über einen Zeitraum von zwei, drei, vier oder fünf Jahren abgeschlossen werden. Wird dem Mieter hingegen nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich der Mietvertrag automatisch. Nach sechs Jahren steht der Mieter allerdings unter Kündigungsschutz.
Ob sich der Kapitalanleger für den Erwerb einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder gar für ein Mehrfamilienhaus entscheidet, ist in erster Linie von dessen Budget abhängig. Bei eher geringen finanziellen Reserven ist der Kauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu empfehlen. Wie beim Erwerb eine Eigentumswohnung allgemein üblich, muss auch hier ein monatlicher Betrag in einen so genannten Rücklagefond (Hausgeld) einbezahlt werden. Mit den Geldern aus dem Rücklagefond für Instandhaltungen werden die Kosten für etwaig anfallende Reparaturen und Renovierungen gedeckt.
Der Zustand des Hauses wird in der Regel von einem Verwalter überprüft. Sehr viel höher ist hingegen der Preis für ein Einfamilienhaus. Hier existiert kein Rücklagefond, so dass die Reparaturen und die Renovierungen vom Vermieter in Eigenregie finanziert werden müssen.
Die kostspieligste Variante der Kapitalanlage ist der Kauf eines Mehrfamilienhauses. Nicht nur, dass ein Mehrfamilienhaus teurer in der Anschaffung ist, ein Mehrfamilienhaus mit vielen einzelnen Mieteinheiten birgt auch sehr viel mehr die Gefahr eines Mieterwechsels.