Bei einem Immobilienkauf ist nicht nur die vereinbarte Kaufsumme fällig, sondern noch weitere Nebenkosten, die im Durchschnitt 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Wenn es sich nicht um einen Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung handelt, sind die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für den Notar zu entrichten.
Außerdem ist oftmals noch eine Maklerprovision fällig, falls es sich nicht um einen Privatkauf handelt. Die Maklerprovision – Courtage genannt – ist mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. In den meisten Fällen teilen sich die beiden Vertragspartner die Kosten. Die Höhe der Maklerprovision ist von Makler zu Makler sowie von Region zu Region verschieden geregelt. Die Courtage kann zwischen 3 und maximal 7,14 Prozent betragen. In den meisten Fällen muss der Käufer 3,57 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie zahlen und der Verkäufer ebenfalls 3,57 Prozent.
Dazu kommen noch die Kosten für den Notar, die mit rund ein bis zwei Prozent zu Buche schlagen. Die Notarkosten enthalten den Entwurf für den Kaufvertrag sowie dessen Zusendung.
Weiterhin sind in den Kosten für den Notar folgende Tätigkeiten enthalten:
- Terminvereinbarung und Besprechung des Kaufvertrags,
- Beurkundung der Vertrags-Unterzeichnung,
- Löschung beziehungsweise die Kontrolle der Grundschulden des Verkäufers,
- Fälligstellung des Erwerbspreises,
- Weitergabe des Kaufvertrages an das Grundbuchamt,
- Eintragung der Auflassungs-Vormerkung,
- Einholen sämtlicher amtlicher Genehmigungen wie die Vorkaufs-Verzichtbescheinigung der Gemeinde,
- Informationen an das Finanzamt hinsichtlich der Steuer-Unbedenklichkeits-Bescheinigung und der Grunderwerbssteuer (Was wird besteuert?)
Zusätzlich sind noch 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer zu entrichten sowie unter Umständen 0,5 Prozent für den Eintrag im Grundbuchamt.
Die Grunderwerbssteuer reduziert sich, indem sämtliche bewegliche Einbauten sowie mit verkaufte Gegenstände im Kaufvertrag schriftlich und mit einem bestimmten Preis aufgelistet sind. In diesem Fall reduziert der Wert für diese Gegenstände die zu versteuernden (Kaufpreis-) Summe. Bei diesen Gegenständen kann es sich um eine Einbauküche, um Möbel oder um lose Teppiche handeln.
Sämtliche Nebenkosten sind in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen nach Vertragsabschluss zu begleichen. Bezüglich des Kaufpreises der Immobilie vereinbaren die Vertragsparteien in der Regel einen anderen Zahlungstermin.
Nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags
In besonderen Fällen ist es notwendig, einen notariell bestätigten Kaufvertrag rückgängig zu machen. Das ist insbesondere dann angebracht, wenn sich kurz nach Vertragsabschluss eine nicht absehbare Situation ergibt, die diesen leider auch sehr teuren Schritt unverzichtbar macht.
So kann beispielsweise das Kreditinstitutes die Finanzierungszusage plötzlich zurückziehen. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist jedoch sehr genau zu überlegen, weil ein solches Vorhaben mit sehr hohen Kosten verbunden sein kann. Denn neben den Kosten für die Rückabwicklung beim Notar kann unter Umständen auch vom Verkäufer die Differenz zum Wiederverkaufswert verlangt werden.
Hat der Käufer die Immobilie beispielsweise für 100000 Euro erstanden und kann der Verkäufer die Immobilie beim zweiten Mal lediglich zu einem Preis von 80000 Euro losschlagen, dann hat der zurückgetretene Käufer die Differenz von 20000 Euro zu bezahlen. Außerdem haftet der zurückgetretene Käufer für die Zeit, bis der zweite Käufer die Immobilie bezahlt hat, für den diesbezüglichen Zinsausfall.
Darüber hinaus gehen auch sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Gerichtsverhandlung, die Kosten für den Anwalt und die Rechtsberatung zu Lasten des ersten Käufers.